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Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Billebogen Entwicklungsgesellschaft ist eine Firma.
Die lange Form ist: Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbh und Co. KG.
Das Firma kümmert sich um die Internet-Seite.
Die Internet-Seite soll barrierefrei sein.
Das heißt: Alle Menschen sollen die Internet-Seite benutzen können.
Dafür gibt es Gesetze.
Die Gesetze heißen:
- Hamburgisches Gesetz zur Gleich-Stellung von Menschen mit Behinderungen
Die kurze Form ist: HmbBGG. - Hamburgische Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung
Die kurze Form ist: HmbBITVO.
Diese Gesetze sind für uns wichtig.
Internet-Seite
Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit gilt für die Internet-Seite https://billebogen.de/
Diese Internet-Seite ist neu seit dem 12. Juni 2025.
Letzte Änderung von der Internet-Seite
Wir haben die Internet-Seite am 12. Juni 2025 geändert.
Ihre Meinung und unsere Kontakt-Daten
Vielleicht haben Sie Probleme mit unserer Internet-Seite.
Oder Sie haben Fragen zu unserer Internet-Seite.
Dann können Sie uns eine E-Mail schreiben.
Unsere E-Mail-Adresse ist: info@billebogen.de
Ist diese Internet-Seite barrierefrei?
Dafür gibt es Gesetze.
Die Gesetze heißen:
- Paragraph 1 HmbBITVO
- Paragraph 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV.
Diese Gesetze sind für ganz Deutschland.
Sie wurden mit einem anderen Gesetz gemacht.
Das andere Gesetz heißt: Paragraph 11 HmbBGG.
Unsere Internet-Seite soll barrierefrei sein.
Dafür benutzen wir bestimmte Regeln.
Die Regeln heißen: Web Content Accessibility Guidelines.
Die kurze Form ist: WCAG.
Die Regeln gelten auf der ganzen Welt.
Das World Wide Web Consortium hat die Regeln gemacht.
Die kurze Form ist: W3C.
Sie besuchen unsere Internet-Seite?
Dann soll es für Sie keine Barrieren geben.
Daran arbeiten wir gerade.
Wir wollen unser Angebot im Internet besser machen.
Durchsetzungs-Verfahren
Vielleicht ist unsere Internet-Seite für Sie nicht barrierefrei genug.
Sie finden: Sie haben dadurch Nachteile.
Dann können Sie sich an die Durchsetzungs-Stelle wenden.
Die Durchsetzungs-Stelle erreichen Sie unter:
Senatskanzlei Hamburg
Rathaus-Markt 1
20095 Hamburg
Telefon: 04042823-2057
E-Mail: ombudsstelle.barrierefreie-it@sk.hamburg.de
Schlichtungs-Verfahren
Vielleicht finden Sie keine gute Lösung.
Dann können Sie sich an die Schlichtungs-Stelle wenden.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraf 13 a HmbBGG.
Die Schlichtungs-Stelle hilft Menschen mit Behinderung.
Und die Schlichtungs-Stelle hilft öffentlichen Stellen.
Die Schlichtungs-Stelle prüft: Ist etwas barrierefrei?
Die Schlichtungs-Stelle ist kostenlos.
Sie brauchen keinen Anwalt oder eine Anwältin.
Weitere Infos finden Sie unter:
https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/behinderung/schlichtungsstelle-behinderung
So können Sie die Schlichtungs-Stelle erreichen:
E-Mail: schlichtungsstelle-hmbbgg@soziales.hamburg.de
Post:
Schlichtungsstelle HmbBGG c/o
Öffentliche Rechts-Auskunft- und Vergleichs-Stelle (ÖRA)
Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg
Wann haben wir dieses Schreiben gemacht?
Wir haben dieses Schreiben am 12. Juni 2025 gemacht.
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Info
Ein KI-Programm hat den Text geschrieben.
Der Text ist nicht von einer Prüf-Gruppe geprüft.




