Leichte Sprache
Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Billebogen Entwicklungsgesellschaft ist eine Firma.

Die lange Form ist: Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbh und Co. KG.

Die Firma kümmert sich um die Internet-Seite.

Die Internet-Seite soll barrierefrei sein.

Das heißt: Alle Menschen sollen die Internet-Seite benutzen können.

Dafür gibt es Gesetze.

Die Gesetze heißen:

  • Hamburgisches Gesetz zur Gleich-Stellung von Menschen mit Behinderungen
    Die kurze Form ist: HmbBGG.
  • Hamburgische Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung
    Die kurze Form ist: HmbBITVO.

Diese Gesetze sind für uns wichtig.

Internet-Seite

Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit gilt für die Internet-Seite https://billebogen.de/

Diese Internet-Seite ist neu seit dem 12. Juni 2025.

Letzte Änderung von der Internet-Seite

Wir haben die Internet-Seite am 12. Juni 2025 geändert.

Ihre Meinung und unsere Kontakt-Daten

Ist unsere Internet-Seite barrierefrei?

Können Sie unsere Internet-Seite gut benutzen?

Vielleicht haben Sie Probleme mit unserer Internet-Seite.

Oder Sie haben Fragen.

Dann können Sie uns eine E-Mail schreiben.

Unsere E-Mail-Adresse ist: info@billebogen.de

Ist diese Internet-Seite barrierefrei?

Es gibt Gesetze für Barriere-Freiheit.

Die Gesetze heißen:

  • Paragraph 1 HmbBITVO
  • Paragraph 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV.

Diese Gesetze sind für Hamburg.

Es gibt auch ein Gesetz für ganz Deutschland.

Das Gesetz heißt: Paragraph 11 HmbBGG.

Unsere Internet-Seite soll barrierefrei sein.

Dafür halten wir uns an bestimmte Regeln.

Die Regeln heißen: Web Content Accessibility Guidelines.

Die kurze Form ist: WCAG.

Die Regeln gelten auf der ganzen Welt.

Das kontrolliert eine Gruppe.

Die Gruppe heißt: World Wide Web Consortium.

Die kurze Form ist: W3C.

Sie besuchen unsere Internet-Seite?

Dann soll es für Sie keine Barrieren geben.

Dafür arbeiten wir gerade an unserer Internet-Seite.

Wir wollen unser Angebot im Internet besser machen.

Durchsetzungs-Verfahren

Vielleicht ist unsere Internet-Seite für Sie nicht barrierefrei genug.

Sie finden: Sie haben dadurch Nachteile.

Dann können Sie sich an die Durchsetzungs-Stelle wenden.

Die Durchsetzungs-Stelle erreichen Sie unter:

Senatskanzlei Hamburg
Rathaus-Markt 1
20095 Hamburg

Telefon: 04042823-2057
E-Mail: ombudsstelle.barrierefreie-it@sk.hamburg.de

Schlichtungs-Verfahren

Vielleicht finden Sie keine gute Lösung.

Dann können Sie sich an die Schlichtungs-Stelle wenden.

Das steht im Gesetz.

Das Gesetz heißt: Paragraf 13 a HmbBGG.

Die Schlichtungs-Stelle hilft Menschen mit Behinderung.

Und die Schlichtungs-Stelle hilft öffentlichen Stellen.

Die Schlichtungs-Stelle prüft: Ist etwas barrierefrei?

Die Schlichtungs-Stelle ist kostenlos.

Sie brauchen keinen Anwalt oder eine Anwältin.

Post:
Schlichtungsstelle HmbBGG c/o
Öffentliche Rechts-Auskunft- und Vergleichs-Stelle (ÖRA)
Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg

Wann haben wir dieses Schreiben gemacht?

Wir haben dieses Schreiben am 12. Juni 2025 gemacht.

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Info

Ein KI-Programm hat den Text geschrieben.

Der Text ist nicht von einer Prüf-Gruppe geprüft.